Weitere Entscheidung unten: BFH, 25.05.1976

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,820
BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71 (https://dejure.org/1976,820)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1976 - IV R 227/71 (https://dejure.org/1976,820)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - IV R 227/71 (https://dejure.org/1976,820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 161
  • NJW 1976, 1992
  • DB 1976, 1652
  • BStBl II 1976, 561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.02.1973 - IV R 49/68

    Minderjährige als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z.B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72 , BFHE 116, 364 , BStBl II 1975, 772 ; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68 , BFHE 108, 197 , BStBl II 1973, 307 , und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70 , BFHE 101, 229 , BStBl II 1971, 262 ).
  • BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72

    Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z.B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72 , BFHE 116, 364 , BStBl II 1975, 772 ; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68 , BFHE 108, 197 , BStBl II 1973, 307 , und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70 , BFHE 101, 229 , BStBl II 1971, 262 ).
  • BFH, 15.10.1970 - IV R 134/70

    Gewinnbeteiligung - Elterliches Unternehmen - Beteiligung als Kommanditist -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z.B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72 , BFHE 116, 364 , BStBl II 1975, 772 ; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68 , BFHE 108, 197 , BStBl II 1973, 307 , und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70 , BFHE 101, 229 , BStBl II 1971, 262 ).
  • BFH, 30.11.1967 - IV 39/65

    Mietvertrag - Mietverhältnis - Eltern - Kinder - Familiärer Versorgungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71
    Das ergibt sich einmal aus der Ausgestaltung des Vertrages als typischer Versorgungsvertrag, wie er in dieser Form zwischen nicht miteinander verwandten Personen nicht denkbar wäre (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Senats vom 30. November 1967 IV 39/65, BFHE 91, 86, BStBl II 1968, 265).
  • BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71

    Pachtvertrag - Vater und Sohn - Außerbetriebliche Versorgungsvereinbarung

    weitere Verbundverfahren: BFH - 25.05.1976 - AZ: IV R 227/71.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71, IV R 227/71, IV R 226-227/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,8205
BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71, IV R 227/71, IV R 226-227/71 (https://dejure.org/1976,8205)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1976 - IV R 226/71, IV R 227/71, IV R 226-227/71 (https://dejure.org/1976,8205)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - IV R 226/71, IV R 227/71, IV R 226-227/71 (https://dejure.org/1976,8205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,8205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pachtvertrag - Vater und Sohn - Außerbetriebliche Versorgungsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 161
  • NJW 1976, 1992
  • DB 1976, 1652
  • BStBl II 1976, 561
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.02.1973 - IV R 49/68

    Minderjährige als Mitunternehmer

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z. B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68, BFHE 108, 197, BStBl II 1973, 307, und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70, BFHE 101, 229, BStBl II 1971, 262).
  • BFH, 24.07.1975 - IV R 99/72

    Überlassung des landwirtschaftlichen Betriebes - Leistung von Unterhalt -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z. B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68, BFHE 108, 197, BStBl II 1973, 307, und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70, BFHE 101, 229, BStBl II 1971, 262).
  • BFH, 15.10.1970 - IV R 134/70

    Gewinnbeteiligung - Elterliches Unternehmen - Beteiligung als Kommanditist -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71
    Mit Recht ist deshalb die Vorinstanz mit der ständigen Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen, daß bürgerlich-rechtliche Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur berücksichtigt werden können, wenn die getroffenen Vereinbarungen ernsthaft gewollt sind und demgemäß auch tatsächlich durchgeführt werden und wenn derartige Vereinbarungen auch zwischen einander fremden Personen getroffen worden wären (vgl. z. B. die Entscheidungen des Senats vom 24. Juli 1975 IV R 99/72, BFHE 116, 364, BStBl II 1975, 772; vom 1. Februar 1973 IV R 49/68, BFHE 108, 197, BStBl II 1973, 307, und vom 15. Oktober 1970 IV R 134/70, BFHE 101, 229, BStBl II 1971, 262).
  • BFH, 25.05.1976 - IV R 227/71

    Pachtvertrag - Vater und Sohn - Außerbetriebliche Versorgungsvereinbarung

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71
    weitere Verbundverfahren: BFH - 25.05.1976 - AZ: IV R 227/71.
  • BFH, 30.11.1967 - IV 39/65

    Mietvertrag - Mietverhältnis - Eltern - Kinder - Familiärer Versorgungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 25.05.1976 - IV R 226/71
    Das ergibt sich einmal aus der Ausgestaltung des Vertrages als typischer Versorgungsvertrag, wie er in dieser Form zwischen nicht miteinander verwandten Personen nicht denkbar wäre (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Senats vom 30. November 1967 IV 39/65, BFHE 91, 86, BStBl II 1968, 265).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht